Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2015

Dass aufgrund von konjunkturell bedingten Schwankungen, insbesondere der Gewerbesteuer-Einnahmen Nachtragshaushalte verabschiedet werden müssen, ist relativ häufig. Dass wir aber wegen einer „Stichtagsregelung“ die Gewerbesteuer, deren Löwenanteil (82%) an andere Empfänger geht, in voller Höhe allein zurück zahlen müssen, ist fatal und wäre bei gutem Willen der Empfänger sicher auch anders zu lösen.

Ich bin bei unserer Jahreshauptversammlung gefragt worden, ob die Gemeinde im umgekehrten Fall mehr erhaltene Steuern hätte behalten dürfen. Wohl kaum!!! Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2015 weiterlesen