Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2015

Dass aufgrund von konjunkturell bedingten Schwankungen, insbesondere der Gewerbesteuer-Einnahmen Nachtragshaushalte verabschiedet werden müssen, ist relativ häufig. Dass wir aber wegen einer „Stichtagsregelung“ die Gewerbesteuer, deren Löwenanteil (82%) an andere Empfänger geht, in voller Höhe allein zurück zahlen müssen, ist fatal und wäre bei gutem Willen der Empfänger sicher auch anders zu lösen.

Ich bin bei unserer Jahreshauptversammlung gefragt worden, ob die Gemeinde im umgekehrten Fall mehr erhaltene Steuern hätte behalten dürfen. Wohl kaum!!!

Die Hoffnung auf eine Bedarfszuweisung in 2016 würde ja im Erfolgsfall nur bedeuten, dass wir Geld vom Land zurück erhalten, dass wir ohnehin schon verauslagt haben!

Ohne dieses Dilemma, was wir überhaupt nicht beeinflussen können, bleiben wir aber weiter auf Kurs, den Zukunftsvertrag zu erfüllen. Das machen die vorsichtigen Prognosen des Kämmerers der Haushaltsdaten für die nächsten Jahre deutlich.

Die aufgezeigten Aktualisierungen im Vorbericht zum Nachtragshaushalt sind nachvollziehbar und angemessen:

  • Den Mehrkosten für Tariferhöhungen beim Personal stehen Mehreinnahmen beim Einkommens-Steueranteil (+ 53T) entgegen, weil unsere Mitbürger ja auch steigende Einkommen versteuern.
  • Leider entstehen Mehrkosten für Kindergarten-Personal, das wir gemäß landesrechtlicher Regelungen für Pesrsonalausfälle vorhalten müssen. Entsprechen dem sog. Konnexitäts-Prinzip müsste sich das Land an diesen Kosten beteiligen, macht es aber nicht (s. Vorbericht).
  • Die zusätzlichen Kosten für Sach- und Dienstleistungen sind im Vorbericht gut erläutert.
  • Gott sei Dank sind die Zinsen auf so niedrigem Niveau, dass sie unseren Haushalt eher ent- als belasten.

Finden Sie hier den offiziellen Vorbericht zum Nachtragshaushalt 2015 unserer Gemeinde Schladen-Werla.

Von Karl-Jürgen Heldt